schriftliche pruefung kopie fuer 27 3 2020

Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) verschieben die für April und Mai geplanten schriftlichen Azubi-Abschlussprüfungen in den Sommer 2020. Hiervon sind rund 210.000 Auszubildende betroffen. Bis einschließlich Mai finden auch keine IHK-Weiterbildungsprüfungen statt. Diese werden zwischen Juni und August nachgeholt. Darauf haben sich die zuständigen IHK-Gremien verständigt.

Freitag, 27.03.2020

Die schriftlichen IHK-Ausbildungsprüfungen werden nach jetzigem Stand in der Zeit vom 16. bis zum 19. Juni 2020 nachgeholt. Die industriell-technischen Prüfungen sollen demnach am 16. und 17. Juni 2020 und die kaufmännischen am 18. und 19. Juni 2020 stattfinden. Für Baden-Württemberg wird es gesonderte Termine geben, über die die örtlichen IHKs schnellstmöglich informieren werden.

Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für die Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, können ihre Prüfung im Herbst 2020 nachholen. Genauere Informationen zu den Aus- und Weiterbildungsprüfungen werden die IHKs auf ihren Webseiten bereitstellen.

Die IHK-Organisation begründet die Absage mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen sowie mit den Vorgaben in einzelnen Bundesländern. Insbesondere aufgrund dieser Vorschriften ist es faktisch unmöglich geworden, bundesweit einheitliche Prüfungen ordnungsgemäß abzuhalten.

Auch Unterrichtungen sowie Sach- und Fachkundeprüfungen ausgesetzt

Auch alle IHK-Unterrichtungen sowie die IHK Sach- und Fachkundeprüfungen (Verkehrsprüfungen sowie Unterrichtungen und Prüfungen aus dem Bereich des Gewerberechts) bleiben ebenfalls mindestens bis zum 24. April 2020 ausgesetzt. Auch hier werden die örtlichen IHKs schnellstmöglich darüber informieren, wann diese wieder stattfinden können.

Bei dringenden Engpässen, die beispielsweise systemrelevante Unternehmen betreffen, kann es im Einzelfall im Rahmen der landesrechtlichen Möglichkeiten Ausnahmen geben. Die Entscheidung trifft die zuständige IHK in engem Austausch mit den Unternehmen vor Ort.

Was gilt für Berufskraftfahrer?

Um Engpässe im Güterverkehr zu vermeiden sind Ausnahmeregelungen getroffen worden. So können Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutfahrer, deren Gültigkeit zwischen dem 1. März und dem 30. November 2020 endet, bis zum 30. November 2020 verlängert werden.

Der Einsatz von Fahrern, die nicht über eine gültige Berufskraftfahrer-Qualifikation (Ziffer "95") verfügen, wird durch das Bundesamt für Güterverkehr bis einschließlich 17. April 2020 nicht beanstandet.

Quelle: https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/presseinformationen/ihks-verschieben-azubi-abschluss-sowie-weiterbildungspruefungen--20360

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