Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Auszubildende,

ich hoffe, Sie haben die erste Woche unserer coronabedingten Schulschließung gut überstanden und erfreuen sich weiterhin bester Gesundheit.

Durch Ihre Lehrkräfte erhalten Sie über das Schulportal (LANIS), Moddle oder per E-Mail Lernangebote, die es Ihnen ermöglichen Unterrichtsstoff zu erarbeiten, zu festigen und sich damit auch auf eventuelle Prüfungen vorzubereiten. Bitte nutzen Sie diese Angebote und zögern Sie nicht, Ihre Lehrkräfte über die bekannten Kommunikationswege zu kontaktieren.

Prüfungen der Vollzeitschulformen werden nach derzeitigem Stand regulär durchgeführt. Wenn es hier zu Veränderungen kommt werde ich Sie unverzüglich informieren.

Die DSD-Pro Prüfungen werden erst nach den Osterferien durchgeführt, ein genauer Termin folgt.

Weitere Informationen zu Besonderheiten, Änderungen und Neuigkeiten erhalten Sie demnächst über den Nachrichtendienst im Schulportal. Sehen Sie dort bitte regelmäßig nach.

Für Auszubildende in der dualen Ausbildung gilt Folgendes:

„Mit der zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020 wurde durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration angeordnet, dass Schülerinnen und Schüler dem Unterricht und anderen regulären schulischen Veranstaltungen an Einrichtungen gem. § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes bis zum 19. April 2020 fernbleiben müssen…. Berufsschülerinnen und Berufsschüler müssen mit ihrem Ausbildungsbetrieb Kontakt aufnehmen und abklären, ob dort ihre Arbeitsleistung an den ausfallenden Berufsschultagen erwartet wird.“

Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sind aufgefordert, „mit den Ausbildungsbetrieben Kontakt aufzunehmen und diese zu bitten, den Auszubildenden Lernzeiten einzuräumen, damit -diese in die Lage versetzt werden, Materialien, Aufgaben etc., die ihnen von den Berufsschulen elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sinnvoll zu bearbeiten“.

Durch den Deutschen Handwerkskammertag wurde empfohlen, „alle Berufsprüfungen (Abschluss- und Gesellenprüfungen inklusive Teile von gestreckten Prüfungen, Zwischenprüfungen, Meister- und sonstige Fortbildungsprüfung) vorerst bis zum 24. April 2020 abzusagen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch über diesen Zeitpunkt hinausgehend Prüfungstermine abzusagen sind. Für einen über den 24. April hinausgehenden Zeitraum sind Empfehlungen jedoch derzeit nicht möglich.“

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Auszubildende, sollte sich bei Ihnen ein Verdacht oder eine Infektion mit Corona herausstellen, bitte ich Sie mir dies mitzuteilen, da ich jeden Fall an das Staatliche Schulamt melden muss. Ich hoffe aber, dass mir dies erspart bleibt und Sie und Ihre Familien weiterhin gesund bleiben.

Bitte vermeiden Sie soziale Kontakte und folgen Sie den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden.
Vielen Dank.

Alle Fahrten, die bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 durchgeführt werden sollten, sind abzusagen. Dies umfasst alle Schulfahrten, unabhängig davon, ob der Zielort vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen ist.

Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Sekretariat, es ist täglich von 08:00 bis 12:00 Uhr besetzt.

Die Schulleitung erreichen Sie täglich telefonisch von 07:30 bis 14:30 Uhr.

Ich wünsche Ihnen in dieser schwierigen Lage alles Gute und hoffe für uns Alle eine baldige Rückkehr in ein normales Leben.

Ihr Schulleiter

Ralf Klinder

Schwalmstadt, 20.03.2020

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