Schreiben des Hessischen Kultusministers zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Hessen ab dem 27.04.2020

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

seit dem 16. März ist der reguläre Schulbetrieb in Hessen wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt. Seitdem leisten Sie in dieser für uns alle schwierigen und vor allem ungewohnten Zeit mit Ihren Kollegien Tag für Tag herausragende Arbeit, für die ich mich auf diesem Weg im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der hessischen Bildungsverwaltung sehr herzlich bedanken möchte.

Seit der Aussetzung des Schulbetriebs steht für uns eine zentrale Fragestellung im Mittelpunkt unserer Überlegungen: Wie können wir unter Beachtung der Hygienevorgaben der Gesundheitsbehörden die Schulen wieder öffnen und damit unseren Schülerinnen und Schülern wieder etwas von ihrer gewohnten Normalität zurückgeben? Mit diesem Schreiben möchte ich Sie nach den Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am Mittwoch über die nun anstehenden Schritte – soweit sie bereits feststehen – für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes informieren.

Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Nach den Osterferien bleibt der Schulbetrieb in Hessen zunächst noch eine weitere Woche vollständig ausgesetzt. Ab dem 27. April werden wir den Schulbetrieb schrittweise wiederaufnehmen. Aufgrund der hohen Anforderungen des Infektionsschutzes (Einhaltung der Abstandsgebote, hygienische Maßnahmen) wird die Wiederaufnahme des Schulbetriebes in Hessen in verschiedenen Etappen bzw. Stufen erfolgen müssen. Dabei gilt die grundsätzliche Maxime, dass aufgrund der hohen hygienischen Anforderungen in einem ersten Schritt höhere Jahrgangsstufen und solche, die einen Abschluss anstreben oder vor dem Übergang in die weiterführende Schule stehen, wieder in den Präsenzunterricht wechseln sollen.

Zunächst (ab dem 27. April) erfolgt die Beschulung vor Ort für folgende Schülerinnen und Schüler:

  • für die 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit Förderschwerpunkt Sehen oder Hören

  • für den Abschlussjahrgang an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen

  • für die 9. Jahrgangsstufe des Bildungsgangs Hauptschule und die 10. Jahrgangsstufe des Bildungsgangs Realschule an Realschulen, Hauptschulen, Mittelstufenschulen und kooperativen Gesamtschulen sowie der integrierten Gesamtschulen, wenn sie im Schuljahr 2019/2020 an den Abschlussprüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des mittleren Abschlusses teilnehmen

  • für das zweite Halbjahr der Qualifikationsphase (Q2) der gymnasialen Oberstufe, der Abendgymnasien, des Hessenkollegs und der beruflichen Gymnasien

  • für die Abschlussjahrgänge der Abendrealschulen und Abendhauptschulen

  • für die 12. Jahrgangsstufe der Fachoberschulen und Höheren Berufsfachschulen

  • für die Abschlussklassen an den Fachschulen

  • im letzten Ausbildungsjahr an den Berufsschulen sowie im letzten Ausbildungsjahr an den Schulen für Gesundheitsberufe

An Schulen für Kranke erfolgt die Beschulung in Absprache mit dem Klinikpersonal im Einzelfall nach Entscheidung der Schulleitung nach Anhörung der Eltern.

Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, sind vom Schulbetrieb weiter befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben.

Weitere Schulformen und Jahrgangsstufen sollen dann – soweit es die weitere Entwicklung der Pandemie zulässt – in mehreren Schritten im Laufe des Monats Mai folgen. Wir wollen grundsätzlich allen Schulformen und Jahrgangsstufen in diesem Schuljahr noch einmal den Unterricht vor Ort ermöglichen. Wir werden Sie dazu so schnell wie möglich nach den weiteren Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 30. April informieren.

Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs gibt es in allen Klassen- und Jahrgangsstufen verschiedene Eckpfeiler, die ich Ihnen nachfolgend grob skizzieren möchte:

  • Die Gruppengröße richtet sich nach den räumlichen Gegebenheiten vor Ort. Zwischen den Schülerinnen und Schülern sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern in alle Richtungen eingehalten werden. Weitere Absprachen mit den Gesundheitsbehörden und den Schulträgern sind derzeit in der Abstimmung. Die Gruppengröße soll in der Regel 15 Schülerinnen und Schüler nicht übersteigen.

  • Der Unterricht sollte i. d. R. einen Umfang von mindestens 20 Wochenstunden umfassen. Im Vertrauen darauf, dass Sie, liebe Schulleiterinnen und Schulleiter, die Gegebenheiten an Ihrer Schule am besten einschätzen können, kann es notwendig sein, Stundenplananpassungen vorzunehmen.

  • Im Rahmen der vorhandenen Personal- und Raumkapazitäten können zudem sogenannte Präsenztage in jeder Woche vorgesehen werden, an denen Unterricht erfolgt und zusätzliche Arbeitsaufträge für andere Tage, die die Schülerinnen und Schüler nicht in der Schule verbringen, verteilt werden.

Übergänge in höhere Jahrgangsstufen/Versetzungen

Grundsätzlich werden die Versetzungsentscheidungen auf der Grundlage der Noten im Jahreszeugnis getroffen. Werden die Versetzungsbedingungen in diesem Schuljahr nicht erfüllt, erfolgt trotzdem ein Aufrücken in die höhere Jahrgangsstufe. In den Fällen, in denen der vor der Zeit der Schulschließungen gezeigte Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Jahrgangsstufe nicht erwarten lässt, sollen die Eltern beraten und auf die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung hingewiesen werden.

Soweit eine Versetzungsentscheidung mit dem Abschluss der Jahrgangsstufe 9 (Hauptschulabschluss) und dem mittleren Abschluss (Realschulabschluss) gleichgestellt werden kann, wird die Versetzung auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen für sie ausgesprochen, sodass die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, mittels der Versetzung einen Schulabschluss zu erlangen.

Durchführung, aber Verschiebung von Abschlussprüfungen

Wir wollen allen Schülerinnen und Schülern einen Schulabschluss ermöglichen, daher legen wir in den kommenden Wochen einen besonderen Fokus auf die Abschlussprüfungen. Für die Abiturprüfungen haben wir Ihnen bereits die entsprechenden Informationen zu den angepassten Prüfungsterminen zukommen lassen.

Heute möchte ich Sie über die terminlichen Veränderungen bei den Haupt- und Realschulprüfungen sowie bei den Fachoberschulprüfungen informieren. Aufgrund der Corona-Pandemie wird der ursprüngliche Zeitplan der Abschlussprüfungen geändert, um die Schülerinnen und Schüler hinreichend auf die Klausuren vorbereiten zu können. Der Haupttermin für die Haupt- und Realschulprüfungen findet nun vom 25. bis 29. Mai statt. Als Nachtermin ist dann der Zeitraum vom 8. bis 10. Juni vorgesehen. An den Fachoberschulen verschieben sich die Haupt­termine der Abschlussprüfungen auf den Zeitraum vom 14. bis zum 19. Mai. Die notwendigen Informationen zu den weiteren dezentralen Abschlussprüfungen der beruflichen Schulen erhalten Sie mit gesondertem Schreiben. Mit dieser Verschiebung wollen wir allen Schülerinnen und Schülern die notwendige Vorbereitungszeit in der Schule ermöglichen.

Weitere Informationen zum Schulstart am 27. April folgen

Die in diesem Brief übermittelten Informationen sind nicht abschließend und werden fortlaufend für Sie ergänzt. Anfang der kommenden Woche erhalten Sie schulformbezogene Informationspakete zu Themenbereichen wie Übergänge/Versetzungsentscheidungen, Notengebung/Zeugnisse, weitere Details zur Durchführung der Abschlussprüfungen, der Stundenplangestaltung sowie ein Muster für einen schulischen Hygieneplan.

Außerdem erhalten Sie rechtzeitig vor der Wiederaufnahme des Schulbetriebs u. a. eine Handreichung zu schulischen Lerninhalten für die unterrichtsersetzenden Lernsituationen zu Hause, zur Schülerbeförderung (in Abstimmung mit den Schulträgern), zum Personaleinsatz (Umgang mit Risikogruppen unter den Lehrkräften, Bedarfsdeckung), zu den Lehramtsprüfungen, zum Ganztag und zum Einschulungsverfahren.

Bewertung der unterrichtsersetzenden Lernsituationen

Hinsichtlich der Bewertung der unterrichtsersetzenden Lernsituationen möchte ich klarstellen, dass nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs keine Bewertung des Wissens und der Kompetenzen, die sich Schülerinnen und Schüler in der Zeit der Freistellung vom Unterricht angeeignet haben, im Sinne einer Leistungsbewertung gemäß § 73 HSchG erfolgen darf.

Notwendig ist aber, dass die Lehrkräfte nach der Wiederaufnahme des Unterrichts die Lernstände der Schülerinnen und Schüler ermitteln und die Inhalte der Lernangebote aus dieser Phase aufgreifen. Nach der vertiefenden Behandlung im regulären Unterricht können diese Inhalte zu einem geeigneten Zeitpunkt auch Gegenstand von Leistungsnachweisen werden und einer Leistungsbewertung unterliegen. Ebenso ist es aus pädagogischen Erwägungen für die Lehrkraft möglich, besondere Leistungen der Schülerinnen und Schüler positiv zu berücksichtigen.

Schulfahrten, Unterrichtsgänge und Betriebspraktika

Abschließend möchte ich Sie darüber informieren, dass Schulfahrten wie Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten aufgrund der unklaren Reiselage in vielen Regionen und Ländern bis zum Beginn der Herbstferien nicht stattfinden können. Auch Betriebspraktika, Wanderungen, Exkursionen und der Besuch außerschulischer Lernorte entfallen in dieser Zeit, damit sich die Schulen in den ersten Wochen nach den Sommerferien voll auf den Unterricht und ggf. die Kompensation von ausgefallenem Lernstoff konzentrieren können. Es gelten die bereits kommunizierten Regelungen zur Kostenübernahme durch das Land.

Angesichts des noch unklaren weiteren Pandemieverlaufs sollen Schulen zudem bis auf Weiteres keine Neubuchungen von Klassenfahrten außerhalb Deutschlands für das Schuljahr 2020/21 vornehmen.

Lassen Sie uns die kommenden Wochen und die Zeit bis zum Schuljahresende weiterhin zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler gestalten. Ich danke Ihnen sehr für Ihren vorbildlichen Einsatz!

In diesem Sinne verbleibe ich mit den besten Grüßen und dem Wunsch an Sie alle:

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

 

Quelle: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schulen/fuer-schulleitungen/schreiben-schulleitungen/schreiben-des-hessischen-kultusministers-zur-wiederaufnahme-des-schulbetriebs-hessen-ab-dem-27042020

 

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Liebe Lehrkräfte, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Auszubildende und liebe Studierende,

ich hoffe, Sie haben sich in den Osterferien gut erholt und Kraft für den nächsten Schulabschnitt tanken können, der uns sicher noch vor große Herausforderungen stellen wird.

Ich hoffe ebenfalls, dass Sie sich bester Gesundheit erfreuen und das auch so bleibt.

Wie Sie sicher den aktuellen Pressemeldungen entnehmen konnten, wird der reguläre Unterrichtsbetrieb ab dem 20.04.2020 noch nicht wieder aufgenommen. Hier gelten die Verfahren wie vor den Osterferien, dass Aufgaben über die bewährten Kanäle digital verteilt und in LANiS dokumentiert werden.

Ab dem 27.04.2020 werden voraussichtlich alle Abschlussklassen mit dem Unterricht, insbesondere mit Prüfungsvorbereitungen, beginnen.

Die Ablauforganisation unter Berücksichtigung der vorgegebenen Auflagen und Hygienestandards wird in der kommenden Woche durch die Schulleitung geplant und entsprechend zeitnah kommuniziert.

Bis dahin wünsche ich Ihnen noch einige sonnige Tage.

 

Freundliche Grüße

Ralf Klinder

Hessische LandesregierungStaatliches Schulamt
für den Schwalm-Eder-Kreis
und den Landkreis Waldeck-Frankenberg

Der Amtsleiter

 

 

 

01.April 2020

Schulpsychologische Informationen für Erziehungsberechtigte

Liebe Erziehungsberechtigte,

die durch das Corona-Virus hervorgerufene Situation betrifft uns alle: Schülerinnen und Schüler dürfen die Schulen nicht mehr besuchen und für viele Erziehungsberechtigte ist der Arbeitsalltag in seiner gewohnten Art und Weise unterbrochen. Für sie stellt dies eine große Herausforderung dar, weil gewohnte Alltagsabläufe und Strukturen nicht mehr vorhanden sind.

Niemand weiß, wie lange diese Ausnahmesituation noch anhalten wird. Daher haben wir für Sie aus schulpsychologischer Sicht einige Hinweise zusammengestellt:

Jedes Kind, jede und jeder Jugendliche reagiert auf belastende und verunsichernde Situationen anders. Die meisten Kinder und Jugendlichen passen sich gut an die neue Situation an und erleben wenig Belastung. Einige reagieren möglicherweise ängstlich, verunsichert oder nervös und reizbar. Dabei können körperliche Symptome wie Müdigkeit, Kopf- und Bauchschmerzen oder Appetitverlust auftreten ebenso wie Ein- und Durchschlafprobleme. Andere Jugendliche reagieren mit Unverständnis und Unwillen auf die außergewöhnliche und einschränkende Situation und können sich nur schwer darauf einlassen.

Sie können für sich und Ihr Kind einiges tun. Zeigen Sie Zuversicht, Ruhe und Verantwortungsbewusstsein in Ihren Worten und Taten:

  • Geben Sie Ihrem Kind eine feste Tagesstruktur mit ausgewogenen Aktivitäten (Lern,- Medien- und Spielzeiten), regelmäßigen gemeinsamen Mahl- und Schlafenszeiten. Auch Jugendliche profitieren von einer festen Struktur. Planen Sie den Tag oder die Woche gemeinsam (z.B. mithilfe eines Übersichtsplans oder Kalenders). Auch Ihnen als Eltern gibt ein abgestimmter Tagesablauf in dieser Situation Struktur und erspart manche Diskussion.
  • In der Regel hat Ihr Kind von seinen Lehrerinnen und Lehrern bereits Aufgaben erhalten bzw. bekommt diese fortlaufend zugesendet. Versuchen Sie diese Lernangebote fest in der Tagesstruktur zu verankern. Für Kinder und Jugendliche bleibt so ein Teil Ihrer Alltagsrealität erhalten – dies gibt Stabilität. Sollte Ihr Kind überfordert reagieren oder das Pensum nicht bewältigen können, bleiben Sie geduldig und wenden Sie sich gegebenenfalls an die entsprechende Lehrkraft. Bedenken Sie, für Ihr Kind ist dies eine neue Lernsituation und es braucht unter Umständen etwas Zeit, um nach und nach besser selbstständig lernen und arbeiten zu können. Aber auch die Lehrkräfte sammeln Erfahrungswerte mit der neuen Form des Unterrichtens und müssen sich darauf einstellen.
  • Ihr Kind kann von Ihnen lernen, mit der schwierigen Situation besonnen umzugehen. Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, was Ihnen selbst in belastenden Situationen geholfen hat. Sie können als Familie sammeln, was jedem Familienmitglied guttut, ablenkt und Langeweile vorbeugt (z.B. Lesen, mit dem Haustier spielen, Musikhören, Telefonieren, sich Bewegen) und schreiben dies z.B. auf ein großes Blatt Papier. So erhalten Sie eine bunte Auswahl an Verhaltensmöglichkeiten. Auch Sie als Eltern bekommen darüber wieder Kontakt zu Ihren eigenen Stärken und Vorlieben.
  • Verdeutlichen Sie den Kindern und Jugendlichen, dass sie durch die Einhaltung der empfohlenen Maßnahmen einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft leisten. In diesem Bewusstsein wird es Ihnen selbst und den Kindern und Jugendlichen leichter fallen, die Verhaltensregeln einzuhalten. Schränken Sie also persönliche Begegnungen insgesamt und auch unter Kindern und Jugendlichen sehr stark ein und ermöglichen Sie deshalb bewusst Kontakte vor allem zum Freundeskreis und zu Mitschülerinnen und Mitschülern z.B. mithilfe der sozialen Medien, Video-Chats und des Telefons. Achten Sie auf die Einhaltung der Hygieneregeln. Seien Sie auch hier Vorbild. Erklären Sie die Bedeutung aller Maßnahmen möglichst altersangemessen.

Informieren Sie sich über Aktuelles nur auf seriösen, vertrauenswürdigen Seiten, z.B. auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de oder https://www.hessen.de/). Beantworten Sie vor diesem Hintergrund Fragen Ihres Kindes ehrlich und auf altersangemessene Weise, denn Kinder haben ein Recht zu wissen, was um sie herum passiert. Besprechen Sie mit Ihrem Kind aber nicht alles, was vielleicht eintreten könnte, um es nicht zu verunsichern. Beschützen Sie Ihr Kind vor unnötig beunruhigenden Bildern aus dem Fernsehen und dem Internet.

Falls die derzeitige Situation bei Ihnen zu Hause zu Belastungen führt und Sie hierzu gerne professionelle Beratung in Anspruch nehmen würden, hat das Staatliche Schulamt Fritzlar von Montag – Freitag in der Zeit von 09:00-12:00 Uhr eine zentrale Telefonnummer für Ihre Beratungsanliegen eingerichtet:

Schulpsychologisches Beratungstelefon
für Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler
aus dem Schwalm-Eder-Kreis und dem Landkreis Waldeck-Frankenberg:
Tel.: 05622 790456

Zusätzlich finden Sie im Anhang den Flyer der Schulpsychologie als PDF-Version.

Neben der oben aufgeführten Nummer des Beratungstelefons sind die Schulpsychologinnen des Staatlichen Schulamtes Fritzlar weiterhin telefonisch über die normalen Dienstnummern erreichbar.

Ich wünsche Ihnen in dieser Situation viel Kraft, Durchhaltevermögen und Fingerspitzengefühl.

Bleiben Sie und Ihre Kinder vor allem gesund!

Mit herzlichen Grüßen
gez. Stephan Uhde
Amtsleiter

Quelle: Schulpsychologische Informationen für ErziehungsberechtigteSchulpsychologische Informationen für Erziehungsberechtigte

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Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Auszubildende,
liebe Eltern,

in dieser besonderen Zeit können Probleme und Auseinandersetzungen auftreten oder sich verschlimmern. Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie die folgenden Angebote kostenfrei in Anspruch nehmen.

Alle folgenden Angebote bieten Schweigepflicht und auch anonyme Beratung!

  • Die Schulsozialarbeiter der Schule sind in den Osterferien 2020 von 9 Uhr bis 18 Uhr an den Werktagen erreichbar.
    Frau Sopart: 0172 836 4262 Frau Heinrich: 0173 408 2896

  • Die Nummer gegen Kummer ist montags bis samstags von 14 – 20 Uhr erreichbar.
    Telefonnummer: 116111

  • Das Hilfetelefon ist bei allen Fragen und für Hilfe bei sexuellem Kindesmissbrauch für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Mittwoch und Freitag von 9 – 14 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 15 – 17 Uhr.
    Telefonnummer: 0800 22 55 530

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Grundlagen

Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen gehören dem Staatlichen Schulamt an. Ihre Tätigkeit umfasst nach § 94 Abs. 3 Hessisches Schulgesetz folgende Bereiche:

  • Präventive und systembezogene Beratung
  • Psychologische Beratung von Schulen, Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen können von Schulleitungen, Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie auch amtsintern angefragt werden.

Bei Bedarf kooperiert die Schulpsychologie mit anderen Institutionen, zum Beispiel Jugendamt, Jugendhilfe, Beratungsstellen, Polizei, Ärzten und Therapeuten.

Arbeitsfelder

Beratung des Systems Schule

  • Pädagogische Tage/Konferenzen
  • Schulentwicklung, Interne Evaluation
  • Teamentwicklung
  • Präventionsprogramme
  • Konfliktlösung und Mediation
  • Fortbildungsangebote
  • Unterstützung des Beratungsnetzwerks der Schule (zum Beispiel Beratungsteams, Runde Tische, Kollegiale Fallberatung)

Beratung von Lehrkräften und Schulleitungen

  • Umgang mit schwierigen Klassen
  • Supervision und Coaching
  • Gespräche mit Eltern
  • Umgang mit Belastungen im Schulalltag

Beratung von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern im Einzelfall

  • Probleme von Schülerinnen und Schülern (zum Beispiel Leistungsversagen, Ängste, Verhaltensauffälligkeiten, psychische Probleme, Schulvermeidung)
  • Schullaufbahnberatung
  • Konflikte Schule/Elternhaus

Übergreifende schulpsychologische Aufgaben

Regionale Koordination und Beratung in den Bereichen:

  • Krisenmanagement
  • Suchtprävention
  • Gewaltprävention
  • Hochbegabung
  • Teilleistungsstörungen
  • Lehrergesundheit

Arbeitsweisen

  • Schulpsychologische Beratung will Ratsuchende darin unterstützen, den jeweils passenden Lösungsweg zu finden
    und auftretende Probleme in eigener Verantwortung zu bewältigen.
  • Schulpsychologische Beratung ist freiwillig und kostenfrei.
  • Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen der Schweigepflicht.
  • Schulpsychologinnen und Schulpsychologen haben genaue Kenntnisse des Systems Schule. Sie vertreten eine neutrale Position und sind weder einseitig der Schule noch den Interessen von Eltern oder Schülerinnen und Schülern verpflichtet.
  • Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterstützen auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden der Psychologie die pädagogische Arbeit an den Schulen und fördern deren Weiterentwicklung.
  • Schulpsychologische Arbeit befasst sich sowohl mit aktuellen Problemen des Schulalltags als auch präventiv mit der Gestaltung und Entwicklung von Schule.

Staatliches Schulamt für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg
Am Hospital 9
34560 Fritzlar
Telefon: 05622 790-0
www.schulamt-fritzlar.hessen.de