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MINISTERSCHREIBEN VOM 08. Februar 2021


- Informationen zum Planungsstand -

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

das Corona-Virus hält nicht nur die ganze Welt, sondern auch uns in Hessen und insbesondere mehr als 750.000 Schülerinnen und Schüler und deren Familien seit fast einem Jahr in Atem. Die aktuelle Situation, die seit den Weihnachtsferien gilt, verlangt allen Schülerinnen und Schülern und Ihnen als Eltern und Erziehungsberechtigten seit vielen Wochen enorme Ausdauer und Disziplin ab. Die Familien in unserem Land sehnen sich nach Normalität und schulischem Alltag. Kinder und Jugendliche vermissen Kontakte mit Gleichaltrigen und den persönlichen Austausch mit ihren Lehrkräften. Für Ihr Durchhaltevermögen und Ihre Flexibilität darf ich Ihnen im Namen der Hessischen Landesregierung und ganz persönlich ausdrücklich danken. Mit diesem Schreiben möchte ich Sie über die möglichen weiteren Maßnahmen informieren.

Aktuell entwickeln sich die Infektionszahlen in unserem Land insgesamt rückläufig. Dennoch bereitet uns das Auftreten der Virusmutationen unter anderem aus England, Südafrika oder Brasilien Sorgen, da deren konkrete Auswirkungen derzeit noch nicht in ausreichendem Maße abgeschätzt werden können. Zu welchem genauen Zeitpunkt Ihre Kinder wieder zumindest tageweise im Wechselunterricht in die Schule gehen können, hängt maßgeblich von der Entwicklung der Pandemie in den kommenden Tagen ab. Die Bundeskanzlerin wird über das weitere Vorgehen gemeinsam mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder voraussichtlich am Mittwoch, dem 10. Februar, entscheiden. Die Hessische Landesregierung wird dazu am Tag danach die Beschlüsse fassen, über die ich Sie umgehend informieren werde. Es bleibt das erklärte Ziel, so viel Präsenzunterricht wie möglich anzubieten.

Für unsere Planungen bedeutet dies:

Die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen) verbleiben voraussichtlich bis auf Weiteres im Distanzunterricht. Wir hoffen sehr, auch diesen Jahrgängen schon bald eine Perspektive für die Rückkehr in ein Wechselmodell geben zu können.

Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, planen wir, die Jahrgangsstufen 1 bis 6 zwar nicht wie ursprünglich vorgesehen ab dem 15. Februar, jedoch ab dem 22. Februar im Wechselmodell zu unterrichten. Das bedeutet, dass bis dahin weiterhin so viele Schülerinnen und Schüler wie möglich zuhause lernen und von dort am Distanzunterricht teilnehmen sollen. Ich bitte Sie herzlich um Ihr Verständnis für diese Verschiebung, die den oben genannten Gründen geschuldet ist.

Über die konkrete Ausgestaltung des Wechselunterrichts (zum Beispiel tage- oder wochenweiser Wechsel) entscheidet die Schule Ihrer Kinder und wird Sie darüber informieren. Dabei wird sichergestellt, dass der Schwerpunkt auf den Fächern Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und (in der Grundschule) Sachunterricht liegt.

Bei dringendem Betreuungsbedarf wird im Rahmen des Wechselmodells eine Notbetreuung angeboten. Hierzu und zu etwaigen weitergehenden Regelungen die Maskenpflicht betreffend erhalten Sie am Freitag, dem 12. Februar, weitere Informationen.

Liebe Eltern, da wir uns, wie oben beschrieben, leider noch immer in einer Situation befinden, in der wir nicht sicher sagen können, wann und wie es mit dem Schulbetrieb für Ihre Kinder weitergeht, kann es auch sein, dass die bisher geltende Regelung für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 (Aussetzung der Präsenzpflicht) angesichts des

Infektionsgeschehens nach dem 22. Februar weiter Bestand haben wird und die Rückkehr in den Präsenzunterricht abermals vertagt werden muss. Ich bedauere diese Ungewissheit sehr und versichere Ihnen, dass Sie alle erforderlichen Informationen spätestens am Freitag, dem 12. Februar, in einem weiteren Schreiben von mir und auf unserer Internetseite unter www.kultusministerium.hessen.de erhalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

 

Quelle: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/naechste-oeffnungsschritte-der-schulen-fruehestens-ab-dem-22-februar

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Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

aufgrund der anhaltenden Pandemielage werden im Schulbetrieb zur Durchführung des Unterrichts teilweise Videokonferenzsysteme eingesetzt. Leider wurde in den letzten Wochen bekannt, dass sich vereinzelt unbekannte Personen Zutritt zu Videokonferenzen verschafft haben (sogenanntes „Zoombombing“). Hierbei versuchen Unbefugte typische Konferenzkennungen oder häufiger genutzte Passwörter zu erraten, um sich einzuwählen. Eine weitere Möglichkeit für solche unautorisierten Zugriffe besteht aber auch darin, dass Konferenzkennungen bewusst an Dritte weitergegeben oder über Soziale Medien verbreitet werden.

Um solche Zugriffe in Zukunft zu vermeiden, werden seitens der Schulen verschärfte Vorkehrungen getroffen, beispielsweise Videokonferenzveranstaltungen mit Passwörtern zu versehen, die turnusmäßig gewechselt werden. Darüber hinaus können für die Veranstaltungen Zugangsräume erstellt werden, in denen die Lehrkraft jeden einzelnen Teilnehmer freischalten muss, bevor der Unterricht beginnen kann.

Angesichts dieser Vorfälle möchten wir Sie in diesem Zusammenhang nochmals auf den Umgang mit Videokonferenzsystem aufmerksam machen und Sie bitten, auch Ihr Kind hierfür zu sensibilisieren.

Insbesondere bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:

  • Konferenzkennungen sowie Passwörter für Distanzunterricht mittels Videokonferenzsystemen dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden und insbesondere nicht auf Sozialen Medien veröffentlicht werden.
  • Eine Aufzeichnung oder Übertragung des Unterrichts an Dritte darf nicht erfolgen. Ein solches Verhalten kann gemäß § 201 Strafgesetzbuch strafbar sein.
  • Das Teilen von unangemessenen Inhalten ist verboten. Im schlimmsten Fall (bei Aufnahmen sexualisierter Gewalt an Kindern, Antisemitismus etc.) stellt die Speicherung und Verbreitung eine Straftat dar.
  • Während des Distanzunterrichts mittels Videokonferenzsystemen sollte darauf geachtet werden, dass die Schülerinnen und Schüler keine sensiblen persönlichen Informationen von sich oder Dritten preisgeben.
  • Die Schülerinnen und Schüler sollten angehalten werden, sich bei verdächtigen Vorkommnissen unverzüglich an die Lehrkräfte und/oder Eltern zu wenden. Auf die Möglichkeit, strafrechtliche Schritte einzuleiten (beispielsweise Strafanzeige zu stellen), wird hingewiesen.
  • Bei Bedarf kann schulpsychologische Hilfe in Anspruch genommen werden.

Abschließend möchten wir auf die Handreichung des Hessischen Kultusministeriums zum Jugendmedienschutz sowie auf den Flyer des Netzwerks gegen Gewalt: Medienkompetenz für Eltern hinweisen:

https://kultusministerium.hessen.de/foerderangebote/medienbildung/jugendmedienschutz

Wir wünschen Ihnen, dass Sie und Ihr Kind im Schulalltag mit entsprechenden Vorfällen möglichst nicht konfrontiert werden. Zögern Sie bitte nicht, im Bedarfsfall eine der genannten Kontaktadressen zu nutzen und professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

R. Klinder, Schulleiter

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MINISTERSCHREIBEN VOM 21. JANUAR 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

mit diesem Schreiben möchte ich Sie informieren, wie der Unterricht für Ihre Kinder vom 1. Februar 2021 an erfolgen wird.

Die täglichen Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zeigen erfreulicherweise erste Wirkungen. Dass die Zahl der Neuinfektionen wieder zurückgeht, hat auch viel mit Ihrem und dem besonnenen Verhalten Ihrer Kinder in der zurückliegenden Zeit zu tun. Mir ist bewusst, was Sie in diesen anstrengenden Tagen leisten. Trotz dieser positiven Entwicklung bewegen sich die Infektionszahlen aber immer noch auf einem zu hohen Niveau. Auch deuten wissenschaftliche Erkenntnisse darauf hin, dass verschiedene Mutationen deutlich infektiöser sind als das uns bisher bekannte Virus. Umso mehr Vorsicht ist momentan geboten – auch in den Schulen.

Deshalb haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin in dieser Woche vereinbart, dass alle geltenden Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021 verlängert werden. Über alle Jahrgangsstufen hinweg soll weiterhin so wenig Präsenzunterricht wie möglich stattfinden. Das bedeutet für Ihre Kinder, dass auch in den ersten beiden Februarwochen kein regulärer Schulbetrieb vor Ort stattfinden kann. Das, was aktuell für den Januar gilt, bleibt auch weiterhin bestehen.

Jahrgangsstufen 1 bis 6

Bis zum 14. Februar 2021 bleibt die Präsenzpflicht weiterhin ausgesetzt.

Zur Bekämpfung der Pandemie ist es wichtig, dass nach wie vor so viele Schülerinnen und Schüler wie möglich zuhause lernen und von dort am Distanzunterricht teilnehmen. Wenn Sie Ihr Kind zum Beispiel aus beruflichen Gründen nicht zuhause betreuen können, kann es die Schule besuchen. Die Bundesregierung und das Land Hessen haben an die Arbeitgeber appelliert, mehr Homeoffice-Zeiten zu ermöglichen. Bitte treffen Sie Ihre Entscheidung nach wie vor ausschließlich unter Betreuungsaspekten, auch wenn wir wissen, dass die Betreuung Ihrer Kinder parallel zum Homeoffice äußerst herausfordernd sein kann. Bitte machen Sie sich keine Sorgen: Es ist geregelt, dass Ihrem Kind beim Lernen zuhause kein Nachteil entsteht. Das, was in der Schule im Unterricht geleistet wird, entspricht dem, was jeweils im Distanzunterricht geleistet werden kann.

Die Bundesregierung hat zudem die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen (Schulschließungen, Aussetzen der Präsenzpflicht) zehn zusätzliche Kinderkrankentage als „bezahlten Urlaub“ in Anspruch zu nehmen. Ob diese Möglichkeit für Sie besteht, erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Seit dem 30. März 2020 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemäß 56 Abs. 1a IfSG einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn sie wegen des ausgesetzten Unterrichts ihre Kinder selbst betreuen müssen. Das gilt auch, wenn Eltern der dringenden Empfehlung des Landes folgen und die Betreuungsmöglichkeiten in der Schule nicht in Anspruch nehmen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Ab der Jahrgangsstufe 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen)

Bis zum 14. Februar 2021 erhalten diese Schülerinnen und Schüler weiterhin Distanzunterricht, für den die Teilnahmepflicht gilt.

Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen

Der Unterricht in den Abschlussklassen erfolgt weiterhin grundsätzlich im Rahmen von Präsenzunterricht in der Schule.

Der Unterricht wird bei durchgängiger Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erteilt. Um dies gewährleisten zu können, können Schulen auch mit den Abschlussklassen phasenweise in den Distanzunterricht wechseln.

Wir garantieren die Qualität der Abschlüsse und faire Prüfungen. Im Landesabitur erhalten die Schulen in diesem Jahr in jedem Prüfungsfach einen zusätzlichen Aufgabenvorschlag, damit die Lehrkraft vor Ort nach dem Kenntnisstand der Prüflinge eine entsprechende Vorauswahl treffen kann. Zudem finden die schriftlichen Prüfungen erst nach den Osterferien statt. In den Haupt- und Realschulen sind die Abschlussprüfungen um drei Wochen nach hinten verlegt worden. Die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen aller  Bildungsgänge (bis Jahrgang 13) erhalten außerdem die Möglichkeit, in den Osterferien an speziellen Lerncamps teilzunehmen.

Sonderpädagogische Förderung

Für Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese weiterhin in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Schule sichergestellt werden.

Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen

Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen finden mit Ausnahme derjenigen, welche für Schulabschlüsse in den Jahren 2021 und 2022 unaufschiebbar sind, nicht statt. Dies bedeutet, dass die im Januar und Februar terminierten schriftlichen Leistungsnachweise, die für die Noten in Abschlusszeugnissen relevant sind (zum Beispiel Klausuren der gymnasialen Oberstufe, die in die Abiturnote einfließen) in Präsenz in der Schule unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln geschrieben werden können. Ersatzleistungen sind alternativ möglich. Die Klassenarbeiten und Prüfungen in den anderen Jahrgangsstufen entfallen, können aber ebenfalls durch Ersatzleistungen kompensiert werden.

Zeugnisausgabe

Eine Zeugnisausgabe ist aufgrund der besonderen Bedingungen während der Pandemie ausnahmsweise auch im Februar möglich.

Ein postalischer Versand von Zeugnissen ist ausnahmsweise in Abstimmung mit den Elternvertretungen beziehungsweise in Einzelfällen mit den Eltern oder der volljährigen Schülerin/ dem volljährigen Schüler möglich. Dies gilt zum Beispiel für Fälle von Erkrankungen, Zugehörigkeit zu medizinischen Risikogruppen oder dringendem Bedarf der Vorlage der Zeugnisse. Soweit Einvernehmen besteht, ist die Ausgabe des Zeugnisses ausnahmsweise auch nach Beendigung des Distanzunterrichts möglich.

Ausblick

Wenn das Infektionsgeschehen es zulässt und vorbehaltlich der weiteren gemeinsamen Entscheidungen von Bund und Ländern ist ab dem 15. Februar geplant, die Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Wechselunterricht zu beschulen. Das bedeutet: Ihr Kind wechselt zwischen dem Unterricht in der Schule und zuhause. Dafür werden die Klassen beziehungsweise Lerngruppen geteilt, damit der notwendige Abstand von 1,5 Metern im Unterricht eingehalten werden kann.

Wir streben weiterhin an:

  • die Jahrgangsstufen 1 bis 6 möglichst früh im März wieder im eingeschränkten Regelbetrieb zu unterrichten.
  • Die Klassen ab der Jahrgangsstufe 7 sollen ebenfalls noch im März den Wechselunterricht in Präsenz aufnehmen können.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, unser oberstes Ziel bleibt auch weiterhin, dass Ihre Kinder so bald wie möglich wieder wie gewohnt in die Schule gehen können. Wann dies sein wird, bestimmen jedoch leider die Infektionszahlen. Damit diese Zahlen auch weiterhin zurückgehen, müssen in den nächsten Wochen Kontakte auch in der Schule vermieden werden.

Im Namen der Hessischen Landesregierung danke ich Ihnen für Ihre Ausdauer und wünsche Ihnen viel Kraft und Gesundheit für die kommenden Wochen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Prof. Dr. R. Alexander Lorz

 

-->Ergänzende Informationen zum Download

phone 5190644 1280

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Lernende,

aufgrund des Coronageschehens können wir leider in diesem Jahr nicht wie üblich einen Elternsprechtag anbieten.

Wenn Sie trotzdem ein Gespräch mit den Lehrkräften Ihres Kindes für erforderlich erachten, können Sie im Februar über unsere Homepage www.berufsschule-schwalmstadt.de unter Service-Kollegium Kontakt zu den Lehrkräften aufnehmen.
Bitte geben Sie dort Ihr Anliegen, Ihre Telefonnummer und mehrere Terminvorschläge für ein Gespräch an. Die Lehrkraft wird Sie baldmöglichst zurückrufen.

Freundliche Grüße

R. Klinder
Schulleiter

 

Elternbrief zum Download

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Liebe Lernende, liebe Eltern, liebe Ausbildungs- und Praktikumsbetriebe,

zunächst wünsche ich Ihnen alles Gute für das neue Jahr und viel Gesundheit mit der Hoffnung, dass sich im nächsten Halbjahr die Gesamtsituation zum Positiven wendet.

Aufgrund der Coronalage erhalten Sie hiermit die Informationen zur Ausgestaltung des Schulbetriebes in der Zeit vom 11.01.2021 bis 31.01.2021.

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->Regelungen für den Schulbetrieb

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