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Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Auszubildende, liebe Eltern und Ausbilder,

infolge der geänderten Bundesgesetzgebung ändert sich zum Stichtag 12.05.2021 auch die Hessische Einrichtungsschutzverordnung.

 

Unter folgendem Link

https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen

findet sich diese neue Einrichtungsschutzverordnung ab 12.05.2021.

 

In dieser steht in § 3 Abs. 4d):

(4d) Auf Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Lehrkräfte und sonstiges Personal finden die Abs. 4a bis 4c keine Anwendung, wenn sie

  1. geimpfte Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung oder
  2. genesene Personen im Sinne des § 2 Nr. 4 und 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind.

Die Personen der Gruppe 2 „genesene Personen“ können sich ausschließlich über Bescheinigungen der Gesundheitsämter ausweisen.

 

Freundliche Grüße

Ralf Klinder
Schulleiter

Kultusministerium Brief Kopie

SCHULSCHREIBEN VOM 23. APRIL 2021

Aktuelle Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb: Auswirkungen der sog. Notbremse des Bundes

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Schulleiterin, lieber Schulleiter,

liebe Eltern, wie Sie sicherlich wissen,

 

ist gestern die sog. Notbremse des Bundes in Kraft getreten. Die Regelungen entfalten bereits ab morgen, Samstag, dem 24. April 2021, ihre Wirkung und führen auch in Hessen zu konkreten Veränderungen, über die ich Sie mit diesem Schreiben informieren möchte.

Mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite hat der Bundesgesetzgeber bis längstens zum 30. Juni 2021 eine bundesweit verbindliche Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 eingeführt. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag nach § 28b IfSG zusätzliche Maßnahmen. Die Bekanntmachung der Tage, ab denen die jeweiligen Maßnahmen nach § 28b IfSG in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gelten, erfolgt im Internet durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (https://soziales.hessen.de/). Die Gesundheitsämter informieren die Staatlichen Schulämter diesbezüglich und diese wiederum die Schulen. Diese Vorgehensweise gilt auch bei der Aufhebung von Maßnahmen.

Konkret bedeutet dies für den Schulbetrieb in Hessen ab Montag, dem 26. April 2021:

 

I. Inzidenz von mehr als 100 bis 165

Wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von mehr als 100 aufweist, so gilt ab dem übernächsten Tag automatisch Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen beziehungsweise Klassen.

Diesbezüglich ändert sich also für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für die Vorklassen nichts gegenüber den bisherigen Regelungen, die wir schon frühzeitig beschlossen haben und die sich als sinnvoll und richtig erwiesen haben. Auch für die Jahrgangsstufen 7 und höher gilt ab Donnerstag, dem 6. Mai 2021, dass sie bei einer Inzidenz von mehr als 100 bis 165 im Wechselunterricht beschult werden.

Allerdings müssen in diesem Fall dann auch die Abschlussklassen, die bisher vollständig in Präsenz beschult wurden, in den Wechselunterricht gehen. Da uns bewusst ist, dass diese Umstellung zunächst schulintern organisiert werden muss, gilt hier eine möglichst zeitnahe Umsetzung bis spätestens Montag, den 3. Mai 2021.

 

II. Inzidenz von mehr als 165

Überschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz den Wert von 165, so gilt ab dem übernächsten Tag automatisch, dass alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult werden. Eine Ausnahme gilt für Abschlussklassen und Förderschulen. Diese verbleiben auch bei einer Inzidenz von über 165 im Wechselunterricht, wobei dies für Abschlussklassen spätestens ab Montag, dem 3. Mai 2021, gilt. Fällt an fünf Werktagen hintereinander die Inzidenz unter 165, gelten ab dem übernächsten Tag die Regelungen der vorherigen Stufe (siehe oben).

 

III. Inzidenz unter 100

Fällt an fünf Werktagen hintereinander die Inzidenz unter 100, gelten ab dem übernächsten Tag die Regelungen aus der aktuellen CoronaEinrichtungsschutzverordnung.

Diese sind derzeit:

- Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 und Vorklassen. Die schulischen Vorlaufkurse können weiterhin stattfinden. - Distanzunterricht für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 bis zum 5. Mai 2021, ab dem 6. Mai 2021 Wechselunterricht. - Präsenzunterricht für die Abschlussklassen.

Ich freue mich insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 und höher, dass sie nun endlich wieder vor Ort in der Schule unterrichtet werden, falls die Inzidenz im Landkreis beziehungsweise in der kreisfreien Stadt den Wert von 165 nicht überschreitet. Ich halte diesen Schritt – flankiert durch die Testpflicht in den Schulen und die immer weiter fortschreitende Impfkampagne – infektiologisch für vertretbar und pädagogisch für dringend notwendig.

 

IV. Notbetreuung

Für Zeiten des Wechsel- und Distanzunterrichts besteht wie bisher die Möglichkeit, eine Notbetreuung nach den bislang geltenden Voraussetzungen in Anspruch zu nehmen (vgl. meine Schreiben vom 11. Februar und 12. April 2021). Auch weiterhin kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Schulen oder an Förderschulen sowie Schülerinnen und Schülern in Intensivklassen oder Intensivkursen an allgemein bildenden oder beruflichen Schulen jahrgangsunabhängig für Fälle dringender Betreuungsnotwendigkeiten die Anwesenheit in der Schule gestatten.

 

Liebe Schulleiterin, lieber Schulleiter,

sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Eltern,

 

wir alle hätten uns gewünscht, dass unsere Kinder und Jugendlichen nach Ostern wieder verstärkt in die Schule gehen können. Dass das Infektionsgeschehen dies nicht zulässt und an manchen Orten sogar noch einmal Verschärfungen der Maßnahmen erforderlich werden, bedaure ich sehr. Mir ist bewusst, dass gerade viele Familien nach 13 Monaten Pandemie am Limit sind. Ich bin aber gleichzeitig zuversichtlich, da wir mit den verpflichtenden Tests in den Schulen und den fortschreitenden Impfungen für alle Lehrkräfte auf dem richtigen Weg sind und die Sicherheit an den Schulen so Tag für Tag weiter erhöhen. Jetzt geht es darum, die Infektionszahlen zu senken. Das ist die maßgebliche Zielsetzung der Neuregelungen durch die sog. Bundesnotbremse, deren Umsetzung wir mit den hier dargestellten Veränderungen vollziehen. Dabei leisten Sie als Schulgemeinde mit den Tests einen wesentlichen Beitrag. Hierfür danke ich Ihnen persönlich sehr herzlich!

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Kollegium sowie Ihnen, liebe Eltern, und Ihren Kindern alles Gute für die kommende Zeit. Über die weiteren Pläne und Maßnahmen werde ich Sie rechtzeitig informieren. Die Schulleiterinnen und Schulleiter bitte ich, das Kollegium und die Eltern über die in ihrem Landkreis beziehungsweise ihrer kreisfreien Stadt geltenden spezifischen Regelungen unmittelbar in Kenntnis zu setzen.

Mit den besten Grüßen und allen guten Wünschen

 

Ihr


Prof. Dr. R. Alexander Lorz

 

Quelle: Schulschreiben vom 23. April 2021  2021 

 

 

 

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Liebe Lernende, liebe Eltern,

bitte beachten Sie, dass gemäß § 28b der bundesweit einheitlichen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVI-19) bei besonderen Infektionsgeschehen, Verordnungsermächtigung auch bei der Schülerbeförderung ab Montag, 26.04.2021, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) gilt.

Eine herkömmlicher Mund-Nasen-Schutz oder eine chirurgische Maske sind nicht mehr ausreichend. Die Schülerinnen und Schüler werden in Bus oder Bahn gemäß Infektionsschutzgesetz nur befördert, wenn sie eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.

 

Freundliche Grüße

Ralf Klinder
Schulleiter

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Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Partner der dualen Ausbildung, liebe Lernende,

ab dem 19.04.2021 wird der Unterricht lt. Stundenplan wie vor den Osterferien stattfinden. Das heißt, Abschlussklassen befinden sich im Präsenzunterricht (Ausnahmen sind per Antrag genehmigt) und alle anderen Klassen im Distanzunterricht. Wie lange dieses Unterrichtsmodell aufrecht erhalten bleibt ist noch völlig unklar und abhängig von der Infektionslage.

Ab Montag, d. 19.04.2021 sind die Selbsttests an Schulen sowohl für Lehrkräfte als auch für Lernende verpflichtend. D.h., unsere Lernenden dürfen nur mit einem gültigen Test am Präsenzunterricht teilnehmen. Ohne diesen Test bzw. bei Verweigerung der Durchführung oder Nichtabgabe der Einwilligungserklärung zur Durchführung des Selbsttests sind die Lernenden in Distanz zu beschulen und dürfen die Schule nicht betreten. Ich bitte Sie eindringlich, die Durchführung der Selbsttests und damit die Teilnahme am Präsenzunterricht zu ermöglichen.

Leider muss aufgrund der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Erziehungsberechtigten und Lernenden eine neue Einwilligungserklärung unterschrieben werden. Diese finden Sie hier mit der Bitte, sie unterschrieben und ausgefüllt am Montag in die Schule mitzubringen.

Die Testungen der Schülerinnen und Schüler werden dann jeweils zu Unterrichtsbeginn in den Vollzeitklassen montags und mittwochs und in der Teilzeitklassen an den regulären Berufsschultagen durchgeführt.  Eine Videoanleitung zu den Tests finden Sie zu Ihrer Information hier: https://diagnostics.roche.com/ch/de/article-listing/sars-cov-2-rapid-antigen-test-nasal-self-testing.html#handling-video

Positiv getestete Schülerinnen und Schüler werden der Schulleitung umgehend durch die Lehrkräfte gemeldet. Sie sind von den Erziehungsberechtigten abzuholen, Volljährige begeben sich selbständig nach Hause. Alle positiv getesteten Lernende werden an das Gesundheitsamt gemeldet und haben sich einem PCR-Test zu unterziehen.

Weitere Antworten auf Ihre Fragen erhalte Sie hier: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/haeufig-gestellte-fragen-testungen

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
 
 
Freundliche Grüße
 
Ralf Klinder
Schulleiter


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