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Liebe Mitglieder der Schulgemeinde,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

gestern wurde im Schwalm-Eder-Kreis eine Sieben-Tage-Inzidenz von 51,67 erreicht. Damit zählen wir als Coronarisikogebiet und es gelten ab heute (25.10.2020) neue Regeln.
In Schulen ist nun auch im Unterricht die Mund- und Nasebedeckung verpflichtend zu tragen. Bitte unterstützen Sie bei der Umsetzung der Regel.

https://www.hna.de/lokales/fritzlar-homberg/schwalm-eder-kreis-ist-jetzt-risikogebiet-90079544.html

Gleichzeitig wird umso deutlicher wie wichtig es ist, alle Lernenden im Schulportal für digitalen Unterricht schnellstmöglich fit zu machen.

 

Freundliche Grüße


Ralf Klinder

(Schulleiter)

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Liebe Schulgemeinde, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie heute der Presse entnehmen können, haben sich die Coronaerkrankungen im Landkreis weiter erhöht. Daraufhin hat der Kreis das Tragen von Mund- und Nasenbedeckungen in öffentlichen Bereichen verbindlich angeordnet.

Dazu zählen u.a. auch Übergabebereiche vor Schulen und damit natürlich auch das Schulgelände.
Deshalb gilt ab heute, Donnerstag, d. 22.10.2020, wieder eine Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände bis auf Ausnahme der Unterrichtsräume. Dort wird das Tragen von Mund- und Nasenbedeckungen aufgrund des rasant wachsenden Infektionsgeschehens jedoch dringend empfohlen.

Freundliche Grüße

Ralf Klinder
(Schulleiter)

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Konzept des BerufsschulCampus Schwalmstadt zur Ausgestaltung der Kommunikation der Schule mit Lernenden, Erziehungsberechtigten und Ausbildungsbetrieben im Rahmen von Distanzlernen sowie unterrichtsersetzenden und –unterstützenden Lernsituationen

I. Allgemeine Festlegungen:

Am BerufsschulCampus Schwalmstadt wird zwischen den Lehrkräften und Schulleitung per schuleigenen E-Mails kommuniziert. Dazu ist es erforderlich, dass an Arbeitstagen einmal am Tag das Postfach auf neue Nachrichten geprüft wird.

Das Sekretariat ist täglich von 07:00 Uhr bis 14:30 unter der Telefonnummer 06691.6051 oder per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erreichbar.

Die Schulleitungsmitglieder sind per Telefon über das Sekretariat zu erreichen, per E-Mail über die schuleigene E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Sollten diese nicht vor Ort sein, werden sie im Falle eines Telefonats durch das Sekretariat informiert und nehmen zeitnah Kontakt zu den betreffenden Anruferinnen/Anrufern auf.
Die einheitlich für den BerufsschulCampus Schwalmstadt zu nutzenden Systeme zur Verteilung und Rücksendung von Unterrichtsmaterialien und Aufgaben auf digitalem Weg sind das Schulportal (LANIS) und Moodle.
Wo erforderlich, sind die einzustellenden Materialien didaktisch aufzubereiten.
Jede Lehrkraft und alle Lernenden sind dort registriert. Die Lernenden erhalten über ihre Klassenlehrkräfte die entsprechenden Zugangsdaten und werden von diesen über die erforderlichen Grundkenntnisse zur Nutzung eingewiesen.

Aktuelle Informationen und Entscheidungen zum Schulbetrieb werden auf der Schulhomepage (www.berufsschulcampus.de) veröffentlicht.
Unter Service>Kontakt sind alle Lehrkräfte und Mitarbeiter der Schule für Lernende, Erziehungsberechtigte und Ausbildungsbetriebe erreichbar.


II. Zu regeln sind folgende Szenarien:

1. Vollständiger Lockdown oder Lockdown in Teilbereichen
2. Eingeschränkter Präsenzunterricht – in der Regel wechselnde Tage (A und B)
3. Kommunikation mit den Schülerinnen und Schülern, die aufgrund pandemiebedingter Gründe nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können

Zu II.1.:

a. Alle Unterrichtsmaterialien werden in Anlehnung an den regulären Stundenplan über das Schulportal bereitgestellt. Sprechstunden und Kontakte von Lehrenden und Lernenden finden nach Möglichkeit zu den regulären Stundenplanzeiten statt. Individuelle Lösungen in den verschiedenen Schulformen sind möglich. Lernende ohne Internetanbindung erhalten ihre Materialien analog.
Unterrichtsinhalte sind im elektronischen Kursbuch des Schulportals festzuhalten.

b. Jede Lehrkraft kontrolliert an jedem Schultag wenigstens einmal ihr Email-Postfach und ihren Nachrichteneingang im Schulportal nimmt bei Gesprächsanfragen und Rückfragen zeitnah Kontakt auf. Die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme müssen den Lernenden, Erziehungsberechtigten und Ausbildungsbetrieben bekanntgemacht werden. Die Verpflichtung, die Nachrichteneingänge zu kontrollieren, besteht ebenso für die Lernenden. c. Werden von den Lehrkräften Aufgaben gestellt, sind Datum der Aufgabenstellung sowie Abgabedatum deutlich kenntlich zu machen.
Den Lernenden wird durch die Lehrkraft innerhalb eines angemessenen Zeitraums eine Rückmeldung gegeben. Rückfragen zu diesen werden zeitnah beantwortet.

Zu II.2.:

Für die Lernenden, für die kein Präsenzunterricht angeboten werden kann, erfolgt das Angebot von Lernmaterial wie unter II.1.
Zusätzlich können Aufgaben an den Präsenztagen verteilt und besprochen werden.
Wo immer möglich, werden die Lernenden im Distanzunterricht per Videokonferenz zum Präsenzunterricht zugeschaltet.

Zu II.3.:

a. Innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden einer Befreiung von Lernenden von der Teilnahme am Präsenzunterricht nimmt jede betroffene Lehrkraft Kontakt auf, um die Kommunikationswege für Materialien, Rückfragen und Rückmeldungen verbindlich zu klären. Die getroffene Regelung beinhaltet Bring- und Holschuldanteile beider Seiten. Ein Anspruch auf bestimmte Formen des Unterrichts besteht nicht.

b. Die Übermittlung sowohl der im Präsenzunterricht erarbeiteten und verteilten Materialien muss sichergestellt sein.


c. Eine Zuschaltung zum Präsenzunterricht in bestimmten Unterrichtsphasen ist, wo immer möglich, umzusetzen.

III. Videokonferenzen

Als Videoplattform ist das von der Schule bereitgestellte Videokonferenzsystem zu nutzen. Die in den „Hinweisen zu den organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu Beginn der Unterrichtszeit im Schuljahr 2020/2021“ vom23.07.2020 unter Punkt I.4.a genannten Regeln und Hinweise sind hierbei zu beachten.

IV. Leistungsbewertung im Distanzunterricht

Für die Leistungsbewertung sind nach § 73 Abs. 2 Satz 2 HSchG die im Unterricht vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten maßgebend. Für Zeiträume der Befreiung von der Teilnahme am Präsenzunterricht sind die im Distanzlernen erbrachten Leistungen hinsichtlich der Leistungsbewertung den Leistungen im Unterricht gleichgestellt. Dies ist immer dann möglich, wenn die mündlichen, schriftlichen, praktischen und sonstigen Leistungen der Schülerin oder des Schülers, die Eingang in eine Bewertung finden sollen, im Zusammenhang mit dem Präsenzunterricht erbracht worden sind. Hinzu treten die Schülerleistungen, die wie im Normalbetrieb vor der Corona-Virus-Pandemie in häuslicher Lernzeit erbracht wurden (Fach- oder Jahresarbeiten, komplexe Leistungen, umfangreiche und anspruchsvolle Hausaufgaben etc.).

Siehe Hinweise zu den organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu Beginn der Unterrichtszeit im Schuljahr 2020/2021 Pkt. II.1.

 

=>Kommunikationskonzept zum Download

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Liebe Schulgemeinde, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, sehr geehrte duale Partner,

wie Sie auch der Presse entnehmen können, ist die Gemeinschaftsunterkunft "Am Harthberg" in Treysa aufgrund bestätigter Coronafälle unter Quarantäne gestellt worden. Einige der dort lebenden Bewohner sind Lernende unserer Schule. Deshalb sind unsere beiden InteA Klassen bis zum 05.10.2020 vom Präsenzunterricht befreit und werden von ihren Lehrkräften digital mit Lernstoff versorgt. Alle Schülerinnen und Schüler dieser beiden Klassen werden getestet und stehen bis zum 05.10.2020 bzw. bis zur Aufhebung durch das Gesundheitsamt unter Quarantäne.

Freundliche Grüße

Ralf Klinder
(Schulleiter)

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Liebe Schulgemeinde, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, sehr geehrte duale Partner,

leider hat uns Corona wieder ereilt. In einer InteA Klasse ist ein Schüler positiv getestet worden. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt habe ich beide InteA Klassen mit sofortiger Wirkung in die vorläufige häusliche Quarantäne geschickt.
Eine Ausweitung der häuslichen Quarantäne auf Lehrkräfte ist vom Gesundheitsamt vorerst nicht geplant, allerdings steht es jeder Lehrkraft frei, sich testen zu lassen.

Das Gesundheitsamt wird schnellstmöglich die betroffenen Schülerinnen und Schüler kontaktieren und den weiteren Verfahrensablauf festlegen. Ich werde zeitnah informieren, wenn mir neue Erkenntnisse vorliegen.