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Liebe Mitglieder der Schulgemeinde des BerufsschulCampus Schwalmstadt,

mit dem heutigen Schreiben informiere ich Sie, wie der Schulbetrieb ab dem 18.05.2020 für die verschiedenen Schulformen an unserer Schule wieder aufgenommen wird.

Alle Klassen der Teilzeitberufsschule beginnen planmäßig zu ihren üblichen Berufsschultagen ab dem 18.05.2020 mit dem Unterricht.

Durch Zuweisung von zusätzlichen Räumen werden wir hier versuchen, dass die gesamten Lerngruppen an ihren regulären Berufsschultagen beschult werden können.

Ebenfalls ab dem 18.05.2020 nimmt die Klasse 10 InteA 2 wieder ihren Unterricht auf, um sich auf die schriftliche Prüfung zum DSD I PRO am Mittwoch, dem 17. Juni 2020 vorzubereiten.

Ab dem 02.06.2020 beginnt dann für alle Vollzeitschulformen, die sich in diesem Schuljahr keiner Abschlussprüfung unterziehen müssen, wieder der Unterricht. Dies sind im Einzelnen folgende Klassen:

  • Die Unterstufen der Klassen der Fachschule für Sozialwesen 01FSP 1+2.
  • Die Unterstufen der Klassen der höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz 11SPA1+2.
  • Die Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule 11FOT, 11FOI und 11FOV1+2.
  • Alle Klassen der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung 10BÜAM, 10BÜAE, 10BÜAV, 10BÜAG, 11 BÜAT und 11BÜAV
  • Die Klasse 10 PuSch
  • Die Klasse 10 InteA 1

Hier wird es aufgrund der Klassengrößen Unterrichtsmodelle geben, die ein Teilen der Klasse erforderlich machen. Die Schulleitung wird dazu, gemeinsam mit dem Schulvorstand, Ideen erarbeiten, wie eine Beschulung unter Einhaltung des Hygienekonzepts und Berücksichtigung der personellen und räumlichen Möglichkeiten, erfolgen kann.

Ich werde Sie zeitnah über die Entscheidungen in Kenntnis setzen.

Ich bitte alle Lernenden, sich vor der Wiederaufnahme des Unterrichts über die bestehenden Hygiene- und Abstandsregelungen auf unserer Homepage zu informieren. Bitte bringen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit Ihre persönliche Mund- und Nasenmaske mit und tragen Sie diese außerhalb des Unterrichts in der Schule.

Lernende und Lehrende, die aufgrund von Vorerkrankungen zur Risikogruppe gehören oder mit solchen in einem Hausstand leben, sowie Lehrkräfte, die älter als 60 Jahr als sind, können sich auf Antrag und mit ärztlicher Bescheinigung vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich an dieser Stelle Ihnen für die geleistete Arbeit in den letzten Wochen meinen Dank aussprechen. Mir ist bewusst, dass die veränderten Lehrsituationen viel Flexibilität und Veränderungsbereitschaft von Ihnen abverlangt haben und in der nächsten Zeit abverlangen werden.

Ich hoffe, dass uns die Wiederaufnahme des Unterrichts trotz der organisatorischen Herausforderungen gelingen wird, wir die anstehenden Prüfungen mit bestmöglichen Ergebnissen für unsere Prüflinge absolvieren und wir gemeinsam gesund bleiben.

Freundliche Grüße

Ralf Klinder

 

 

 

Schreiben des Hessischen Kultusministeriums:

Weitere Schritte zur Schulöffnung
hier: Informationen zum Unterricht an den beruflichen Schulen


Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie bereits mit Schreiben vom 7. Mai 2020 von Herrn Kultusminister Prof. Dr. Lorz mitgeteilt, wird die Wiederaufnahme des Schulbetriebs in den hessischen Schulen schrittweise erfolgen.

Dazu erhalten Sie im Folgenden weitere, auch schulformspezifische Informationen:

Hygiene- und Abstandsregeln

Vor der Wiederaufnahme des Unterrichtes müssen alle Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über den Ablauf des ersten Schultages informiert werden. Diese Information muss auch einen Hinweis auf die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen enthalten. Es empfiehlt sich bei diesem Anlass, die betroffenen Schülerinnen und Schüler darauf hinzuweisen, dass sie selbst zur Absicherung ihrer Gesundheit beitragen können, indem sie persönlich Verantwortung für eigene Vorsorgemaßnahmen übernehmen – z. B. durch die Einhaltung der gebotenen Distanz.

Am Tag der Wiederaufnahme sollten alle Hygiene- und Abstandsregelungen nochmals intensiv mit allen Schülerinnen und Schülern besprochen werden. Es ist anzunehmen, dass Schülerinnen und Schüler aufgrund der Corona-Krise Ängste im Hinblick auf ihre persönliche aber auch familiäre Zukunft haben. Hier muss Gelegenheit zum Austausch mit den Schülerinnen und Schülern gegeben sein und geprüft werden, ob ggf. Unterstützung (Schulpsychologie/Schulsozialarbeit/UBUS etc.) angeboten werden kann oder muss.

Gruppengröße

Der Unterricht erfolgt in zahlenmäßig reduzierten Gruppen, sodass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sichergestellt werden kann. Die Gruppengröße darf in der Regel 15 Personen nicht überschreiten. Eine Teilung der Klassen oder Kurse scheint vor dem Hintergrund der durchschnittlichen Klassengröße in Hessen in den meisten Fällen eine praktikable Lösung zu sein. Dabei ist aber zu beachten, dass die Gruppengröße so gestaltet werden muss, dass die gebotene Vorgabe zur Einhaltung des Mindestabstands sichergestellt werden kann. Dies bedeutet, dass je nach räumlicher Situation vor Ort, auch kleinere Gruppen gebildet werden können bzw. müssen. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Empfehlungen des Robert KochInstituts zur Hygiene einzuhalten sind (siehe Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020 in der jeweils geltenden Fassung).

Pausenregelungen

Pausenregelungen sollten gestaffelt ausgestaltet werden, so dass möglichst wenige Schülerinnen und Schüler miteinander in Kontakt kommen. Die Abstandsregeln und die Vorgaben des Infektionsschutzes sind auch in den Pausenzeiten zu wahren. Da die Schulen unterschiedliche Bedingungen hinsichtlich ihrer Größe, Ausstattung und räumlichen Möglichkeiten haben, sind dazu schulinterne Abstimmungen zu treffen.

Einschränkungen für die Teilnahme am Präsenzunterricht

Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, werden nach dem Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen vom 22. April 2020 weiter vom Präsenzunterricht nach ärztlicher Bescheinigung befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben.

In der zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020 in der aktuellen Fassung ist geregelt, dass Schülerinnen und Schüler, die krankheitsbedingt, aufgrund ihres Alters oder des Stands ihrer geistigen, körperlichen und motorischen oder emotionalen und sozialen Entwicklung nicht in der Lage sind, den Mindestabstand einzuhalten, dem Unterricht fernbleiben müssen. Über das Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern entscheidet im Einzelfall die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Eltern im Benehmen mit der Schulaufsichtsbehörde.

Regelungen für den Präsenzunterricht

Grundsätzlich besteht die Zielsetzung, den Schülerinnen und Schülern so viel Präsenzunterricht wie möglich bereitzustellen. Die Schulen wählen deshalb die Organisationsform für die Umsetzung entsprechend der personellen und räumlichen Möglichkeiten vor Ort, so dass eine möglichst optimale Unterrichtsabdeckung gewährleistet werden kann.

Die Schulen nehmen die Einteilung der Gruppen für den Präsenzunterricht vor und organisieren für diese Lerngruppen die Verteilung der Unterrichtsstunden auf wöchentliche Präsenzzeiten. Hier sind unterschiedliche Modelle denkbar, wie beispielsweise die Einrichtung von einem ganzen oder zwei halben Unterrichtstagen pro Woche und Jahrgang. Möglich ist auch die schulinterne Entscheidung, ob der Präsenzunterricht für die Kleingruppen eines Jahrgangs an einem Wochentag erfolgt oder jeweils auf die Wochentage verteilt wird, womit ein intensiverer Kontakt zu den Klassenlehrkräften für alle Gruppen der Klasse ermöglicht würde.

Der Präsenzunterricht wird kombiniert mit weiteren unterrichtsunterstützenden Lernsituationen für das häusliche Lernen. Die Kombination von Präsenzunterricht mit unterrichtsunterstützenden Lernsituationen für das häusliche Lernen zielt darauf ab, den Schülerinnen und Schülern auch in den Phasen zwischen den Präsenzunterrichtstagen einen kontinuierlichen, von der Schule fortwährend begleiteten Lernrhythmus zu ermöglichen. Dazu werden von den Lehrkräften für diese Zwischenphasen didaktisch versiert ausgearbeitete Materialien und Aufgabenstellungen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird dadurch gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler ein qualifiziertes Feedback zu ihren Ergebnissen sowie zur individuellen Fortführung des Lernprozesses durch ihre Lehrerinnen und Lehrer erhalten.

Schülerinnen und Schüler, denen ab dem 18. Mai 2020 noch nicht die Teilnahme am Präsenzunterricht ermöglicht werden kann, soll weiterhin ein sinnvolles pädagogisches Angebot in Form von unterrichtsersetzenden Lernsituationen unterbreitet werden. Rechtliche Klärungen, Empfehlungen und Informationen zu unterrichtsersetzenden Lernsituationen finden Sie in der vom Hessischen Kultusministerium am 24. April 2020 veröffentlichten Handreichung.

Unterrichtsverteilung, Lehrkräfteeinsatz

Durch die Beschulung in kleineren Gruppen wird an vielen Stellen das bisher in der Klasse eingesetzte Personal erweitert werden müssen. Hier entscheidet die Schulleitung über den Einsatz der Lehrkräfte, während es sicherlich praktikabel ist, wenn die Klassenlehrkraft koordinierende Funktion und die Einteilung der Gruppen vor dem Hintergrund der möglichen Gruppengröße übernimmt.

Die Lehrkräfte sind verpflichtet, ihren Schülerinnen und Schülern als Ansprechpersonen zur Verfügung zu stehen und Lernprozesse weiter zu unterstützen. Dies gilt auch für Lehrkräfte, die zur Risikogruppe gehören. Die Schulen entwickeln ihre Beschulungspläne für die Ausgestaltung des Präsenzunterrichts auf der Grundlage der an ihrer Schule für den entsprechenden Einsatz zur Verfügung stehenden Lehrkräfte und in Ausrichtung auf die Raumsituation. Die nicht im Präsenzunterricht einsetzbaren Lehrkräfte unterstützen die schulischen Lernangebote, indem sie Aufgaben im Bereich der unterrichtsunterstützenden oder auch unterrichtsersetzenden Lernsituationen übernehmen.

Schulleitungen tragen dafür Sorge, dass die Lehrkräfte Kontakt zu ihren Schülerinnen und Schülern halten und die Erreichbarkeit der Lehrkräfte gewährleistet ist.

Befreiung bestimmter Lehrkräfte vom Präsenzunterricht

Ein wichtiger Aspekt bei Ihren Planungen ist die Frage, welche Lehrkräfte und welches Betreuungspersonal Sie bei Ihren Planungen berücksichtigen und für den Präsenzunterricht einplanen können und welche Personen aus besonderen Fürsorgegründen vom Einsatz im Unterricht befreit werden können.

Zur Arbeitserleichterung wird diesem Schreiben eine Übersicht zu den verschiedenen Konstellationen als Anlage beigefügt.

Schulformspezifische Regelungen: Organisation des Präsenzunterrichts

Seit dem 27. April 2020 werden bereits die folgenden Schülerinnen und Schüler je nach Möglichkeit der Schulen wieder in den Schulen, teilweise in Kombination mit Lernangeboten in Form von unterrichtsunterstützenden Lernsituationen unterrichtet:

I. letztes Ausbildungsjahr der Berufsschule (Duales System, Abschlussprüfung Teil II)
II. Fachoberschule der Form B und zweiter Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule der Form A
III. Kurshalbjahr Q2 des beruflichen Gymnasiums
IV. Prüfungsklassen der Fachschulen bzw. Abschlussjahrgang (in der Fachschule für Sozialwesen 2. Jahr)
V. Abschlussjahrgang der zweijährigen höheren Berufsfachschule
VI. Prüfungsklassen der mehrjährigen Berufsfachschule mit Berufsabschluss

Aufgrund der hohen Anforderungen des Infektionsschutzes (Einhaltung der Abstandsgebote, hygienische Maßnahmen) wird die Wiederaufnahme des Schulbetriebes in zwei weiteren Etappen erfolgen. Dabei gilt die grundsätzliche Maxime, dass in einem nächsten Schritt nur die Schülerinnen und Schüler der Berufsschule sowie die Schülerinnen und Schüler der InteA-Maßnahme, die in diesem Schuljahr vor Prüfungen stehen, wieder in den Präsenzunterricht wechseln sollen. Dagegen endet der Präsenzunterricht in der Fachoberschule der Form B und des zweiten Ausbildungsabschnitts der Form A mit dem letzten Tag der zentralen schriftlichen Prüfung. Die freiwerdenden Ressourcen sind möglichst ab dem 14. Mai 2020 spätestens jedoch ab dem 20. Mai 2020 vorrangig für den Unterricht im Kurshalbjahr Q2 des beruflichen Gymnasiums sowie in den weiteren aufgeführten Schulformen bzw. Jahrgangsstufen zu verwenden.

Ab dem 18. Mai 2020 werden folgende Schülerinnen und Schüler wieder bzw. weiterhin in den Schulen unterrichtet:

I. Berufsschule (Duales System)
II. Prüfungsklassen der mehrjährigen Berufsfachschule mit Berufsabschluss
III. Kurshalbjahr Q2 des beruflichen Gymnasiums
IV. Prüfungsklassen der Fachschulen bis zur (schriftlichen) Abschlussprüfung
V. zweites Ausbildungsjahr der höheren Berufsfachschule bis zur (schriftlichen) Abschlussprüfung
VI. InteA-Maßnahme (DSD I PRO-Prüfung, externe Abschlussprüfung)

Für folgende Schülerinnen und Schüler bleibt der Unterricht bis zum 2. Juni 2020 weiterhin ausgesetzt. Sie erhalten Lernangebote in Form von unterrichtsersetzenden Lernsituationen:

  • Berufsgrundbildungsjahr (kooperativ)
  • Höhere Berufsfachschule (zweijährig), erstes Jahr
  • Höhere Berufsfachschule (einjährig)
  • Berufsfachschule (zweijährig)
  • BÜA
  • Mehrjährige Berufsfachschule außer Prüfungsklassen
  • Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung (einschließlich Pflege integriert, PuschB)
  • Fachoberschule Form A, Jahrgangsstufe 11
  • Berufliches Gymnasium E-Phase, Q4 (nur noch Prüfungen)
  • Fachschule, außer Prüfungsjahrgänge
  • InteA (Schülerinnen und Schüler, die nicht unmittelbar vor Prüfungen in DSD I PRO oder vor externen Abschlüssen stehen)

Ab dem 2. Juni 2020 nehmen alle dies Schülerinnen und Schüler wieder am Präsenzunterricht teil.

Ob der unterschiedlichen Schulformen und deren Schülerzahlen an den beruflichen Schulen können keine allgemein für alle Schulen gültigen Regelungen getroffen werden. Die individuellen Beschulungskonzepte der Schulen sollen sich an den folgenden Grundsätzen orientieren und bis spätestens 29. Mai 2020 mit den Staatlichen Schulämtern abgestimmt sein.

Grundsätze für das Öffnungskonzept

  • Den Schülerinnen und Schülern aller Schulformen und aller Jahrgangsstufen wird bis zu den Sommerferien ein Schulbesuch (Präsenzunterricht) ermöglicht.
  • Alle Schülerinnen und Schüler kommen dazu mindestens einen Tag (in der Regel 6 – 8 Unterrichtsstunden) pro Woche in die Schule. Einzelne Schultage können auch zu Blöcken zusammengefasst werden.
  • Die Präsenzunterrichtstage werden durch unterrichtsunterstützende Lernsituationen für das häusliche Lernen ergänzt, damit den Schülerinnen und Schülern auch in den Phasen zwischen den Präsenzunterrichtstagen ein kontinuierlicher, von der Schule fortwährend begleiteter Lernrhythmus ermöglicht werden kann. Dazu werden von den Lehrkräften für diese Zwischenphasen didaktisch versiert ausgearbeitete Materialien und Aufgabenstellungen zur Verfügung gestellt. Und es wird ermöglicht, dass die Schülerinnen und Schüler ein qualifiziertes Feedback durch die Lehrkräfte zu ihren Ergebnissen und für die Fortführung des Lernprozesses erhalten.
  •  Die Beschulung von Schülerinnen und Schülern, die in diesem oder dem kommenden Schuljahr vor Abschlussprüfungen stehen, wird prioritär eingeplant.
  •  Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf sollten gezielt pädagogische Präsenzangebote an den Schulen erhalten.

Im Folgenden werden die eben benannten Grundsätze weiter spezifiziert.

Berufsschule und mehrjährige Berufsfachschule mit Berufsabschluss

Priorität hat die Beschulung der Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr oder dem kommenden Schuljahr einen Teil der Abschlussprüfung bzw. die Zwischenprüfung oder die Zusatzprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife ablegen werden. Die Schultage sollen so geplant werden, wie dies zu Beginn des Schuljahres der Fall war, um die betrieblichen Planungen sowie die Planungen der überbetrieblichen Ausbildungsstätten zu berücksichtigen.

Schülerinnen und Schüler in Landes- und Bundesfachklassen sollen ebenfalls an den Schulen unterrichtet werden. Sofern dies nicht möglich ist, weil z. B. nicht genug Übernachtungsgelegenheiten in zumutbarer Entfernung von der Schule bereitstehen, soll die Beschulung als Nichtpräsenz durchgeführt werden. Leistungsfeststellungen sind weiterhin an den Schulen (präsent) durchzuführen.

Der Präsenzunterricht endet für die Abschlussklassen der Berufsschule mit der schriftlichen Abschlussprüfung bzw. der Abschlussprüfung Teil II.

Fachoberschule

Der Unterricht für die Jahrgangsstufe 12 endet mit dem letzten Tag der schriftlichen Prüfung am 19. Mai 2020. Der Nachtermin vom 4. bis 9. Juni 2020 und die möglichen mündlichen Prüfungen sind davon nicht berührt und finden statt.

Für die Jahrgangsstufe 11 beginnt der Unterricht nach den oben beschriebenen Grundsätzen ab dem 2. Juni 2020. Das gelenkte Praktikum bleibt weiterhin ausgesetzt.

Berufliches Gymnasium

Der Unterricht für Schülerinnen und Schüler des Kurshalbjahres Q2 wird möglichst ab dem 14. Mai 2020 spätestens ab dem Ende der zentralen schriftlichen Prüfung in der Fachoberschule im Kurssystem weitergeführt.

Da der Unterricht in der Qualifikationsphase im Gegensatz zu den anderen beruflichen Schulformen im Kurssystem erteilt wird, ist der Unterricht auf bestimmte Fächer zu reduzieren, um das mit einer Durchmischung verbundene erhöhte Infektionsrisiko der Schülerinnen und Schüler zu vermeiden.

Präsenzunterricht soll daher weiterhin nur in ausgewählten Fächern erteilt werden. Bei der Ausweitung des Unterrichts werden dabei vorrangig abiturrelevante Fächer berücksichtigt. Bis zum 15. Mai 2020 werden im Kurshalbjahr Q2 maximal die beiden gewählten Leistungsfächer sowie die Grundkursfächer Deutsch und Mathematik oder Englisch oder ein berufsbezogener Grundkurs unterrichtet. Zusätzlich kommen spätestens ab dem 20. Mai 2020 für alle Schülerinnen und Schüler die beiden Fächer aus der Gruppe „Mathematik oder Englisch oder ein berufsbezogener Grundkurs“, die bisher nicht unterrichtet wurden.

Nach der Erweiterung um die o.g. Fächer ergeben sich ab dem 20. Mai 2020 für die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler folgende maximale wöchentliche Stundenzahlen im Präsenzunterricht:

 

Tabelle10052020

Für die Umsetzung dieser Wochenstundenzahlen sind i. d. R. mindestens vier Tage Präsenzunterricht erforderlich. Die nähere Ausgestaltung unter Berücksichtigung der vorgegebenen Lerngruppengrößen von maximal 15 Schülerinnen und Schülern sowie der schulspezifischen Gegebenheiten (wie z.B. Zahl der verfügbaren Räume, Zahl der für das jeweilige Fach verfügbaren Lehrkräfte) obliegt der Schule. Falls mit Blick auf personelle oder räumliche Gegebenheiten unabdingbar, wäre hier auch ein Schichtmodell denkbar. Für den Fall eines Schichtbetriebs sind Arbeitsaufträge in Form von unterrichtsunterstützende Lernsituationen für das häusliche Lernen im Umfang des wöchentlich jeweils zu besuchenden Präsenzunterrichts zu vergeben. Die Bereitstellung der Materialien und Rückmeldungen zu den Lernergebnissen liegen in der Verantwortung der Lehrkräfte. Die Lernergebnisse sind in geeigneter Weise in die Leistungsbewertung einzubeziehen.

Es ist ergänzend zum Präsenzunterricht in der Schule möglich, auch für das Kurshalbjahr Q2 im Rahmen der unterrichtsersetzenden Maßnahmen weitere pädagogische Angebote in anderen Grundkursfächern zur Bearbeitung für zu Hause bereitzustellen. Für die Bewertung der unterrichtsersetzenden Angebote gelten weiterhin die Maßgaben des Ministerbriefs vom 17. April 2020.

Fachschulen und höhere Berufsfachschulen

Der Präsenzunterricht in den Prüfungsklassen wird bis zu den jeweiligen schriftlichen Abschlussprüfungen fortgesetzt.

Ab dem 2. Juni 2020 werden die übrigen Klassen nach den oben dargestellten Vorgaben mindesten einen Tag pro Woche beschult.

Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung, Berufsfachschule, Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung und einjährige höhere Berufsfachschule

Ab dem 2. Juni werden alle Klassen nach den oben dargestellten Vorgaben mindestens einen Tag pro Woche beschult. Ein Schwerpunkt sollte dabei die Planung von Anschlussmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie die Unterstützung von Bewerbungen sein. In den genannten Schulformen bleiben alle Abschlussprüfungen in diesem Schuljahr ausgesetzt.

Intensivklassen an beruflichen Schulen (InteA Integration durch Anschluss und Abschluss)

Zum 18. Mai 2020 werden in den beruflichen Schulen die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger aufgenommen, die an den Prüfungen zum DSD I PRO der KMK oder an externen Abschlussprüfungen teilnehmen.

Ab dem 2. Juni 2020 erfolgt die Wiederaufnahme des Schulbetriebs für alle weiteren Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger der Intensivklassen an beruflichen Schulen (InteA). Die Unterrichtsorganisation erfolgt flexibel wie unter den Regelungen für den Präsenzunterricht dargestellt.

Weitere Hinweise

Informationen zu schulrechtlichen Fragen zur Leistungsbewertung, Versetzung, Abschlüssen und weiteren Verfahren sowie Entscheidungen im Zusammenhang mit der Aussetzung sowie der Wiederaufnahme des Unterrichts im Schuljahr 2019/2020 haben Sie mit Erlass vom 30. April 2020 erhalten.

Aktualisierte Informationen sowie die weiteren Erlasse seit der Aussetzung des regulären Schulbetriebs finden Sie zum Abruf auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums unter der nachfolgenden Adresse:

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch der zweite Schritt der Wiederaufnahme des Schulbetriebs bringt Arbeit mit sich, und weitere Aufgaben werden zu bewältigen sein. Die dem Infektionsschutz geschuldete stufenweise Öffnung bedingt ständige Anpassungen im Bereich der Organisation und erfordert u. a., dass Stunden- und Raumpläne mehrfach umgeschrieben werden müssen. Sie sind gefordert, Konzepte zur Organisation der Kleingruppen, zur Umsetzung des Hygieneplans und zur Organisation des Präsenzunterrichts sowie der weiterhin notwendigen schulischen Angebote für das häusliche Lernen zu entwickeln. In manchen Fällen werden Sie dabei vielleicht den Eindruck haben, es würde von Ihnen erwartet, das Unmögliche möglich zu machen.
Indessen möchte ich betonen, dass genau das nicht von Ihnen erwartet wird und auch nicht erwartet werden darf. Herr Minister Prof. Dr. Lorz hat es mit der Aussage auf den Punkt gebracht „Wir machen das Machbare“.

Damit wird verdeutlicht, dass manches auch nicht machbar sein wird. Wir können zwar als Ziel formulieren, dass allen Schülerinnen und Schülern bis zu den Sommerferien möglichst viel Präsenzunterricht geboten werden soll. Da die Machbarkeit allerdings auch von Parametern abhängt, die Sie nicht beeinflussen können, wird sich der Grad der Zielerreichung je nach spezifischer Situation der Schule unterschiedlich gestalten. Es verbietet sich beispielsweise im Bereich der Hygieneregeln Standards herabzusetzen, um den Schülerinnen und Schülern möglichst viel Präsenzunterricht zu bieten. Entsprechend werden Sie in einigen Fällen Anpassungen z. B. bei der Zahl der Präsenzunterrichtsstunden vornehmen müssen.

Genauso gilt es aber auch, im Interesse der Schülerinnen und Schüler alles Machbare tatsächlich anzugehen. Deshalb versteht es sich, dass Abweichungen begründbar sein müssen. Ebenso ist in den Fällen, in denen abgeschichtet werden muss, eine sachlich nachzuvollziehende Priorisierung selbstverständlich. Bitte stellen Sie deshalb bei Ihren Einsatzplanungen der Lehrkräfte und der Raumverteilung unbedingt vorrangig die Abnahme von Abschlussprüfungen sicher.

An Ihren Schulen machen Sie immer wieder die Erfahrung, dass Schule nur dann wirklich gelingen kann, wenn alle Betroffenen in der gebotenen Weise einbezogen sind. Aus diesem Grund bitte ich auch die Beteiligungsrechte Ihrer Gremien und Partner im Blick zu behalten. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Zusammenarbeit mit der Elternvertretung, ebenso wie die Kommunikation und enge Abstimmung mit den dualen Partnern.

Lassen Sie uns die verbleibende Zeit bis zum Schuljahresende gemeinsam zum Wohle der Schülerinnen und Schüler gestalten. Zu den wenigen schönen Begleiterscheinungen dieser historischen Ausnahmesituation gehört, dass man nun immer wieder von Schülerinnen und Schülern den Satz hört: „Ich freue mich, in die Schule gehen zu dürfen.“

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Ute Schmidt
Ministerialdirigentin

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